Bei eskalierenden Konflikten und in akuten Gefährdungssituationen müssen Kinder und Jugendliche gegebenenfalls sofort aus ihrem Wohnumfeld genommen werden.
Die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung bietet Inobhutnahmeplätze, die zu diesem Zweck ganzjährig und 24 Stunden täglich erreichbar sind und belegt werden können. Bei der vorübergehenden Betreuung liegt der Fokus auf Krisenintervention, Stabilisierung, Grundversorgung und Begleitung des Übergangs in ein adäquates Wohn- und Lebensumfeld.
Bei Bedarf leistet die Stiftung eine umfassende Situations- und Ressourcenanalyse (Clearing) unter Berücksichtigung vorhandener Unterlagen, Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung und unter Beteiligung der Minderjährigen und des Jugendamtes zur Entwicklung weiterer Perspektiven.
Inobhutnahmen erfolgen auf Grundlage von § 42 SGB VIII.