Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Ab sofort ist auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Kontakt“ ein Hinweisgeber- und Meldeportal verlinkt, das die Möglichkeit bietet, Beschwerden zu Missständen und Gesetzesverstößen auch anonym einzureichen. Mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter*innen und externe Personen, die in irgendeiner Weise mit unserem Unternehmen verbunden sind, über ihre Rechte und den Schutz als sogenannte Whistleblower informiert sind.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um Personen zu schützen, die Missachtung interner Regelungen oder illegale Aktivitäten innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation aufdecken. Es soll ihnen ermöglichen, Verstöße gegen Gesetze oder ethische Standards zu melden, ohne dabei Repressalien befürchten zu müssen. Die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung legt großen Wert auf Transparenz und Integrität und unterstützt daher aktiv die Umsetzung dieses Gesetzes.

Durch die Verlinkung eines Hinweisgeber- und Meldeportals auf unserer Website möchten wir sicherstellen, dass alle Beteiligten Zugang zu Meldewegen und den relevanten Informationen haben. Auf der verlinkten Seite finden Sie detaillierte Informationen darüber, welche Arten von Verstößen gemeldet werden können und wie der Meldungsprozess abläuft. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Schutz vor möglichen Repressalien für Hinweisgeber*innen erläutert.

Das System wird bereitgestellt von Althammer und Kill, einem bundesweit tätigen Beratungsunternehmen für Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Es gilt der gesetzliche Schutz des HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz); Meldungen werden verschlüsselt übertragen.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Portal: https://mansfeld-loebbecke.ak-compliance.de/



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